Meine Meinung zu dem vorgehen von Le Shop:
Als Kunde mit einem durchschnittlichen Bestellwert von Fr. 140.– von Le Shop war ich gestern sehr erstaunt, dass ich nicht mehr auf Rechnung bestellen konnte.
Kein Problem dachte ich mir, griff zum Telefon und rief den Kundendienst von Le Shop an um nachzufragen weshalb dies so sei.
Die nette Dame am Telefon erklärte mir,
dass Sie Probleme mit nicht identischen Rechnungs- und Lieferadressen gehabt haben.
Neu müssen (seit ca. 6 Monaten) bei den ersten 5 Bestellungen die Rechnungs- und Lieferadresse identisch sein, ansonsten könne nur noch mit Kreditkarte oder vom Postkonto aus bezahlt werden.
Als ich Ihr mitteilte, dass ich zum Zeitpunkt der Lieferungen nicht zuhause sei, sondern im Geschäft könne so natürlich die Rechnungs und Lieferadresse nicht identisch sein. Auch habe ich noch nie gehört, dass der Arbeitgeber meine Rechnungen für den privaten Gebrauch bezahlt. Auch wenn ich die Rechnung welche auf die Firma ausgestellt ist, bezahlen würde, kann dies zu grösseren Problemen bei einer Revision der Firma führen. Eine weitere Möglichkeit wäre ja den Firmenname bei der Liefer- Rechnungsadresse wegzulassen, frage mich dann nur wo der Expresspostbote meine bestellten Produkte hinliefert bei ca 25 Firmen im gleichen Gebäude
Meiner Meinung nach mag die für Le Shop gewählte Abrechnungsart sicherlich die finanziell sicherere Methode sein, ob die jedoch Kundenfreundlich ist frag ich mich, da doch die Zielkundschaft sicherlich nicht Hausfrauen sind, welche Zeit zum einkaufen haben sondern sicherlich primär für Kunden gedacht ist, welche keine Zeit haben, während den Ladenöffnungszeiten einzukaufen.
Hoffe nun, dass sich hier die Geschäftsleitung von Le Shop Gedanken macht, damit unter gewissen Umständen ausnahmen gemacht werden können, da so wie ich, sicherlich nicht jeder eine Kreditkarte oder ein Postkonto hat, welches auf den Privatnamen lautet…
Bin nun gespannt was sich die Geschäftsleitung von Le Shop einfallen lässt.
Sollte ich nähere Informationen erhalten werde ich diese natürlich veröffentlichen.